Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Universelle Transportlösungen (UTL)
Stand: März 2025
1. Einleitung und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche und Dienstleistungen, die durch Universelle Transportlösungen (UTL) angeboten oder vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Umzugsdienstleistungen, Transportdienstleistungen, Verpackung, Lagerung, Lieferlogistik, Fahrerüberlassung, Projektkoordination sowie Service- und Zusatzleistungen im Logistikbereich. Die Leistungen werden direkt durch UTL oder durch beauftragte Systempartner, Kooperationspartner oder in Einzelfällen auch durch Fremdunternehmen ausgeführt. Die AGB gelten als Grundlage jedes Vertrags und werden mit Beauftragung automatisch akzeptiert.
2. AGB-Gliederung
Die AGB sind unterteilt in folgende Hauptbereiche:
A) Umzugsdienstleistungen
B) Transportdienstleistungen
C) Partnerstruktur & Haftung
D) Versicherung & Schadensregulierung
E) Rückführungen & Nichtannahme
F) Zusatzleistungen & Preisstruktur
G) Rechtliches & Datenschutz
A) Umzugsdienstleistungen
1. Auftragserteilung und Anzahlung
Ein Umzugsauftrag gilt erst dann als verbindlich bestätigt, wenn eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % bis 50 % des Auftragswertes erfolgt ist. Diese Anzahlung dient der Absicherung von Planungs-, Verwaltungs- und Buchungskosten und ist Voraussetzung für eine konkrete Terminvergabe. Die Bezahlung kann per PayPal, Sofortüberweisung oder auf Wunsch per Vorkasse erfolgen.
2. Terminverschiebung & Stornierung
Verschiebung eines bestätigten Umzugstermins ist bis zu 3 Monate nach Ersttermin kostenfrei möglich. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung angerechnet.
Stornierungskosten:
Bis 14 Tage vor Umzug: 30 % Einbehalt (Anzahlung)
7–3 Tage vor Umzug: 50 % Zahlungspflicht
Weniger als 72 Stunden: 75 % Zahlungspflicht
In diesen Fällen erhält der Kunde eine separate Rechnung.
3. Verpackung und Selbstleistungen
Bei selbst verpackten Kartons oder selbst abgebauten Möbeln übernimmt UTL keine Haftung für den Inhalt oder auftretende Schäden.
UTL haftet nur dann, wenn Verpackung und Abbau durch UTL oder deren Systempartner erfolgt ist.
Nicht beschriftete oder falsch gepackte Kartons schließen Aufbau- und Sortierleistungen vor Ort aus.
Mehrfach montierte Möbelstücke sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
4. Umzugsprotokoll
Bei jedem Umzug ist ein Umzugsprotokoll auszufüllen – entweder digital (Foto/Scan) oder handschriftlich. Dieses dient der offiziellen Abnahme und enthält Hinweise auf eventuelle Mängel oder Besonderheiten.
5. Reklamationen, Schäden, Verluste
Sichtbare Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung zu melden.
Verdeckte Schäden oder Verlustmeldungen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Eine Reklamation ist nur gültig mit Fotodokumentation und Beschreibung via WhatsApp oder E-Mail.
Schäden werden durch UTL geprüft und ggf. über den Haftungsträger abgewickelt.
B) Transportdienstleistungen
1. Auftrag und Zeitfenster
Für Transporte (z. B. Möbel, Einzelstücke, Pakete) wird ein 2-Stunden-Zeitfenster zur Abholung oder Lieferung angegeben.
Der Kunde oder Empfänger muss in diesem Zeitraum erreichbar und vor Ort sein.
2. Übergabe und Reaktionszeit
Ist am Abhol- oder Lieferort niemand erreichbar, gilt folgendes Verfahren:
Der Fahrer kontaktiert den Auftraggeber telefonisch.
Es beginnt eine maximale Reaktionszeit von 15 Minuten.
Erfolgt in dieser Zeit keine Lösung oder Erreichbarkeit, wird der Auftrag abgebrochen oder rückgeführt.
3. Rückführungen und Zusatzkosten
Leerer Transporter (keine Ware geladen): Auftrag gilt als abgeschlossen, keine Zusatzkosten.
Geladene Ware kann nicht zugestellt werden: Rückführung erfolgt gegen 50 % Aufpreis auf den Netto-Auftragswert.
Die Kommunikation wird per WhatsApp dokumentiert
.
4. Besonderheiten bei Drittpersonen
Ist eine Drittperson am Abholort nicht auffindbar oder nicht mehr erreichbar, gilt dasselbe Prinzip: Der Auftraggeber wird kontaktiert, es folgt eine Reaktionszeit von 15 Minuten. Danach gilt der Vorgang als abgeschlossen, ggf. Rückführung.
5. Expressregelung
Nur bei gebuchtem Express-Service besteht ein Anspruch auf pünktliche, direkte Lieferung. Verspätungen bei Standardaufträgen gelten nicht als Reklamationsgrund.
C) Partnerstruktur & Haftung
1. Systempartner
Fest mit UTL integriert
Volle Mitverantwortung durch UTL
Haftung und Ersatzregelungen sind gewährleistet
2. Kooperationspartner
Geprüfte Unternehmen
Eingeschränkte Haftung
Kulanzentscheidungen bei nachweislichem Versagen möglich
3. Fremdunternehmen
Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch
UTL haftet nicht für deren Leistungen
Kommunikation und Abwicklung erfolgen über UTL
4. Schlichtungsverfahren
Bei Problemen mit Partnern ist UTL berechtigt, Zahlungen bis zur Klärung einzubehalten. Ziel ist immer eine außergerichtliche Lösung.
D) Versicherung & Schadensregulierung
1. Standardversicherung
Transportgüter sind pauschal bis 500 € pro Stück (Einheit) versichert
Höhere Summen müssen vorab zusätzlich abgesichert werden
Die Versicherung gilt nur für professionell transportierte und dokumentierte Gegenstände
2. Umzugsversicherung
Schäden am Umzugsgut sind nur bei durchgeführter Dokumentation (Fotos) und klarer Meldung versichert
Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Haftungsgrenzen
Sichtbare Schäden: innerhalb von 7 Tagen melden
Verdeckte Schäden oder Verluste: innerhalb von 14 Tagen
Kartons oder Möbel, die vom Kunden selbst vorbereitet wurden, sind ausgenommen
E) Rückführungen & Sonderregelungen
Wird eine Lieferung/Abholung abgebrochen, aber keine Ware wurde übergeben, gilt der Auftrag als erledigt.
Ist Ware bereits geladen und kann nicht ausgeliefert werden, erfolgt die Rückführung mit 50 % Aufpreis.
Bei Leistungsabweichungen vor Ort (z. B. Möbel nicht abgebaut) wird der ursprüngliche Teilauftrag berechnet, und der restliche Aufwand wird nach Aufwand ergänzt oder der Auftrag ggf. beendet.
F) Preisstruktur & Auftragssystem
Preise werden nach Distanz, Aufwand, Fahrzeugtyp, Personalbedarf und Dienstleistung kalkuliert.
Partnerunternehmen wirken aktiv an der Preisgestaltung mit – Ziel ist ein marktgerechtes Niveau.
Ein Auftragscode dient zur Vorabdatenerfassung, ist jedoch nicht automatisch bindend.
Zuschläge:
Etagenzuschlag (ab 1. Etage ohne Aufzug)
Tragewege über 20 m
Sonderfahrten / Feiertage / Nachtarbeit
Rückführungskosten bei Abbruch
Mehraufwand bei nicht vorbereiteten Möbeln
G) Rechtliches & Datenschutz
Gerichtsstand: Sitz von UTL
Höhere Gewalt: Keine Haftung bei Streik, Naturereignissen, Unfall, Witterung
WhatsApp-Kommunikation gilt als dokumentierte, bindende Form der Absprache
Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben
Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung
Diese AGB ersetzen sämtliche vorherigen, auch mündlichen, Vereinbarungen
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.