Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Universelle Transportlösungen (UTL)
Stand: März 2025

 

1. Einleitung und Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbereiche und Dienstleistungen, die durch Universelle Transportlösungen (UTL) angeboten oder vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Umzugsdienstleistungen, Transportdienstleistungen, Verpackung, Lagerung, Lieferlogistik, Fahrerüberlassung, Projektkoordination sowie Service- und Zusatzleistungen im Logistikbereich. Die Leistungen werden direkt durch UTL oder durch beauftragte Systempartner, Kooperationspartner oder in Einzelfällen auch durch Fremdunternehmen ausgeführt. Die AGB gelten als Grundlage jedes Vertrags und werden mit Beauftragung automatisch akzeptiert.

 

2. AGB-Gliederung

 

Die AGB sind unterteilt in folgende Hauptbereiche:

A) Umzugsdienstleistungen

B) Transportdienstleistungen

C) Partnerstruktur & Haftung

D) Versicherung & Schadensregulierung

E) Rückführungen & Nichtannahme

F) Zusatzleistungen & Preisstruktur

G) Rechtliches & Datenschutz

 

A) Umzugsdienstleistungen

 

1. Auftragserteilung und Anzahlung

 

Ein Umzugsauftrag gilt erst dann als verbindlich bestätigt, wenn eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % bis 50 % des Auftragswertes erfolgt ist. Diese Anzahlung dient der Absicherung von Planungs-, Verwaltungs- und Buchungskosten und ist Voraussetzung für eine konkrete Terminvergabe. Die Bezahlung kann per PayPal, Sofortüberweisung oder auf Wunsch per Vorkasse erfolgen.

 

2. Terminverschiebung & Stornierung

 

Verschiebung eines bestätigten Umzugstermins ist bis zu 3 Monate nach Ersttermin kostenfrei möglich. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung angerechnet.

 

Stornierungskosten:

 

Bis 14 Tage vor Umzug: 30 % Einbehalt (Anzahlung)

7–3 Tage vor Umzug: 50 % Zahlungspflicht

Weniger als 72 Stunden: 75 % Zahlungspflicht
In diesen Fällen erhält der Kunde eine separate Rechnung.

 

3. Verpackung und Selbstleistungen

 

Bei selbst verpackten Kartons oder selbst abgebauten Möbeln übernimmt UTL keine Haftung für den Inhalt oder auftretende Schäden.

UTL haftet nur dann, wenn Verpackung und Abbau durch UTL oder deren Systempartner erfolgt ist.

Nicht beschriftete oder falsch gepackte Kartons schließen Aufbau- und Sortierleistungen vor Ort aus.

Mehrfach montierte Möbelstücke sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

 

4. Umzugsprotokoll

 

Bei jedem Umzug ist ein Umzugsprotokoll auszufüllen – entweder digital (Foto/Scan) oder handschriftlich. Dieses dient der offiziellen Abnahme und enthält Hinweise auf eventuelle Mängel oder Besonderheiten.

 

5. Reklamationen, Schäden, Verluste

 

Sichtbare Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung zu melden.

Verdeckte Schäden oder Verlustmeldungen müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Eine Reklamation ist nur gültig mit Fotodokumentation und Beschreibung via WhatsApp oder E-Mail.

Schäden werden durch UTL geprüft und ggf. über den Haftungsträger abgewickelt.

 

B) Transportdienstleistungen

 

1. Auftrag und Zeitfenster

 

Für Transporte (z. B. Möbel, Einzelstücke, Pakete) wird ein 2-Stunden-Zeitfenster zur Abholung oder Lieferung angegeben.
Der Kunde oder Empfänger muss in diesem Zeitraum erreichbar und vor Ort sein.

 

2. Übergabe und Reaktionszeit

 

Ist am Abhol- oder Lieferort niemand erreichbar, gilt folgendes Verfahren:

Der Fahrer kontaktiert den Auftraggeber telefonisch.

Es beginnt eine maximale Reaktionszeit von 15 Minuten.

Erfolgt in dieser Zeit keine Lösung oder Erreichbarkeit, wird der Auftrag abgebrochen oder rückgeführt.

 

3. Rückführungen und Zusatzkosten

 

Leerer Transporter (keine Ware geladen): Auftrag gilt als abgeschlossen, keine Zusatzkosten.

Geladene Ware kann nicht zugestellt werden: Rückführung erfolgt gegen 50 % Aufpreis auf den Netto-Auftragswert.

Die Kommunikation wird per WhatsApp dokumentiert

.

4. Besonderheiten bei Drittpersonen

 

Ist eine Drittperson am Abholort nicht auffindbar oder nicht mehr erreichbar, gilt dasselbe Prinzip: Der Auftraggeber wird kontaktiert, es folgt eine Reaktionszeit von 15 Minuten. Danach gilt der Vorgang als abgeschlossen, ggf. Rückführung.

 

5. Expressregelung

 

Nur bei gebuchtem Express-Service besteht ein Anspruch auf pünktliche, direkte Lieferung. Verspätungen bei Standardaufträgen gelten nicht als Reklamationsgrund.

 

C) Partnerstruktur & Haftung

 

1. Systempartner

 

Fest mit UTL integriert

Volle Mitverantwortung durch UTL

Haftung und Ersatzregelungen sind gewährleistet

 

2. Kooperationspartner

 

Geprüfte Unternehmen

Eingeschränkte Haftung

Kulanzentscheidungen bei nachweislichem Versagen möglich

 

3. Fremdunternehmen

 

Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch

UTL haftet nicht für deren Leistungen

Kommunikation und Abwicklung erfolgen über UTL

 

4. Schlichtungsverfahren

 

Bei Problemen mit Partnern ist UTL berechtigt, Zahlungen bis zur Klärung einzubehalten. Ziel ist immer eine außergerichtliche Lösung.

 

D) Versicherung & Schadensregulierung

 

1. Standardversicherung

 

Transportgüter sind pauschal bis 500 € pro Stück (Einheit) versichert

Höhere Summen müssen vorab zusätzlich abgesichert werden

Die Versicherung gilt nur für professionell transportierte und dokumentierte Gegenstände

 

2. Umzugsversicherung

 

Schäden am Umzugsgut sind nur bei durchgeführter Dokumentation (Fotos) und klarer Meldung versichert

Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Haftungsgrenzen

Sichtbare Schäden: innerhalb von 7 Tagen melden

Verdeckte Schäden oder Verluste: innerhalb von 14 Tagen

Kartons oder Möbel, die vom Kunden selbst vorbereitet wurden, sind ausgenommen

 

E) Rückführungen & Sonderregelungen

 

Wird eine Lieferung/Abholung abgebrochen, aber keine Ware wurde übergeben, gilt der Auftrag als erledigt.

Ist Ware bereits geladen und kann nicht ausgeliefert werden, erfolgt die Rückführung mit 50 % Aufpreis.

Bei Leistungsabweichungen vor Ort (z. B. Möbel nicht abgebaut) wird der ursprüngliche Teilauftrag berechnet, und der restliche Aufwand wird nach Aufwand ergänzt oder der Auftrag ggf. beendet.

 

F) Preisstruktur & Auftragssystem

 

Preise werden nach Distanz, Aufwand, Fahrzeugtyp, Personalbedarf und Dienstleistung kalkuliert.

Partnerunternehmen wirken aktiv an der Preisgestaltung mit – Ziel ist ein marktgerechtes Niveau.

Ein Auftragscode dient zur Vorabdatenerfassung, ist jedoch nicht automatisch bindend.

 

Zuschläge:

 

Etagenzuschlag (ab 1. Etage ohne Aufzug)

Tragewege über 20 m

Sonderfahrten / Feiertage / Nachtarbeit

Rückführungskosten bei Abbruch

Mehraufwand bei nicht vorbereiteten Möbeln

 

G) Rechtliches & Datenschutz

 

Gerichtsstand: Sitz von UTL

 

Höhere Gewalt: Keine Haftung bei Streik, Naturereignissen, Unfall, Witterung

WhatsApp-Kommunikation gilt als dokumentierte, bindende Form der Absprache

Datenschutz: Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben

Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung

Diese AGB ersetzen sämtliche vorherigen, auch mündlichen, Vereinbarungen

 

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